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Mehrwertsteuer und E-Commerce: Ein Überblick über die neuen EU-Gesetze von Jochen Meischke

In etwa zwei Monaten, ab dem 1. Juli 2021, gilt eine neue europäische Gesetzgebung für den Onlinehandel – mit weitreichenden Konsequenzen für deutsche Onlineshops. Was ändert sich? Was sind die Folgen für Webshop-Unternehmer und Onlinehändler? Lesen Sie hier, wie Sie sich richtig auf die neuen Regeln für den grenzüberschreitenden E-Commerce vorbereiten können.

E-commerce
Reminder: nieuwe wetgeving rondom e-commerce

Seit dem Maastrichter Vertrag von 1992 gilt der freie Warenverkehr innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dies gilt auch für Onlineshops, die ins Ausland verkaufen. Verbrauchssteuern wie die Mehrwertsteuer unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Eine neue europäische Gesetzgebung soll das nun ändern. Ab 1. Juli müssen europäische Onlineshops die Mehrwertsteuer des Landes berechnen, in dem die Kund*innen ihren Wohnsitz haben. Außerdem muss in den einzelnen Mitgliedstaaten eine Deklaration abgegeben werden oder das sogenannte OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) genutzt werden (dazu später mehr).

Ein wichtiges Detail: Diese neuen Regeln gelten für Webshops mit einem Umsatz von 10.000 € netto oder mehr außerhalb Deutschlands. Trifft dies auf Ihr Unternehmen zu? Lesen Sie hier, was die neuen Regeln für Sie bedeuten.

Schwellenwert von 10.000 € für Auslandsumsatz

Wenn Sie Betreiber*in eines Onlineshops sind und Produkte aus Deutschland an Kund*innen aus anderen europäischen Mitgliedstaaten (oder an Geschäftskund*innen ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) liefern, dann heißt das "Innergemeinschaftliche Fernverkäufe". Die geläufigste Art der Fernverkäufe ist das über Onlineshops. Hierbei ist der bereits genannte Schwellenwert von 10.000 € entscheidend: Kommen weniger als 10.000 € Ihres Umsatzes aus anderen EU-Ländern? 

Dann können Sie diesen Kunden die deutschen Mehrwertsteuersätze in Rechnung stellen und das sogenannte OSS-Verfahren nutzen. Kommen jedoch mehr als 10.000 € Ihres Umsatzes aus anderen EU-Staaten, dann müssen Sie den Mehrwertsteuersatz des Bestimmungslandes berechnen. Das ist noch nicht alles: Sie müssen auch die geltenden Preise in Ihrem Webshop anzeigen können. Besucher*innen aus anderen Staaten müssen also den korrekten (Gesamt-)Preis sehen können, wenn sie bei Ihnen bestellen.

Die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinsendungen außerhalb der EU wird aufgehoben

Zusammen mit dieser Änderung wird auch die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinsendungen von Nicht-EU-Händlern mit einem Wert unter 22 € aufgehoben. Somit kann die Bestellung einer Kleinigkeit z. B. aus China über AliExpress plötzlich sehr viel teurer werden. Das kann für einige Online-Händler und Webshops, die sich speziell auf Produkte in dieser Preisklasse spezialisiert haben, große Auswirkungen haben.

Warten Sie nicht zu lange

Das Bundeszentralamt für Steuern hat auf ihrer Internetseite alle wichtigen Informationen zu den Themen Import-One-Stop-Shop, Mini-One-Stop-Shop und One-Stop-Shop zusammengetragen. Weitere Infos finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Der 1. Juli rückt näher, daher sollten Sie nicht zu lange mit Änderungen an Ihrem Onlineshop warten. Nur wer sich rechtzeitig darum kümmert, wird im Sommer nicht vor unangenehmen Überraschungen stehen. So können Sie Ihren Kund*innen den richtigen Service mit dem Inkrafttreten der Regelung bieten. Sie möchten die nötigen Änderungen in Ihrem Shopify-Shop mit Code durchführen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gern!

Jochen Meischke
Geschrieben von

Jochen Meischke

Dit artikel werd geschreven door Jochen Meischke, content marketeer en redacteur. Spendeert het grootste deel van zijn tijd aan de ontwikkeling van de TU Delft Campus als innovatief ecosysteem, maar schrijft bij vlagen over totaal andere zaken voor Code en De Marketing Ninja. Dol op katten, er ingeluisd met een hond en bakt graag oatmeal cookies.

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